Verfassungsrecht

Konflikte zwischen den Staatsorganen des Grundgesetzes gehören zum Verfassungsrecht.
Konflikte zwischen den Staatsorganen des Grundgesetzes gehören zum Verfassungsrecht.
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist vor allem im Verfassungsrecht tätig. Dies gilt sowohl für das Grundgesetz auf Bundesebene als auch für die Landesverfassungen, hier unter anderem (wegen des regionalen Bezugs der Kanzlei) die Bayerische Verfassung. Seine Erfahrungen beziehen sich dabei auf verschiedenste Bereiche des Verfassungsrechts sowie dessen Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete.

Das Verfassungsrecht gehört zu den spezielleren und im Alltag weniger vorkommenden Rechtsgebieten. Daher gibt es nicht besonders viele Anwälte, die schwerpunktmäßig derartige Mandate bearbeiten. Die Kanzlei Abamatus von Rechtsanwalt Thomas Hummel steht Ihnen aber in allen verfassungsrechtlichen Fragen gerne zur Seite.

Staatsorganisationsrecht: Auseinandersetzung zwischen Verfassungsorganen

Zum Verfassungsrecht gehört auch das Staatsorganisationsrecht, also das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander. Dessen Grundzüge ergeben sich aus der jeweiligen Verfassung, teilweise aber auch aus Gewohnheitsrecht sowie aus der Rechtsprechung hierzu.

Insoweit kommt es häufig vor, dass Verfassungsorgane unterschiedliche Auffassungen über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie über ihre Einflussmöglichkeiten auf politische Prozesse haben. Das Staatsorganisationsrecht ist darum niemals nur eine rein juristische Materie, sondern muss immer auch im Lichte der politischen Verhältnisse gesehen werden.

Das Staatsorganisationsrecht als solches spielt sich also in erster Linie zwischen den Staatsorganen ab und gehört deswegen nicht zu den Themen, mit denen ein Bürger normalerweise konfrontiert ist.

Akteure des Staatsorganisationsrechts sind aber auch die politischen Parteien sowie Wählervereinigungen. Ebenso können Fraktionen und Wahlbewerber, also Kandidaten für öffentliche Ämter, selbst verfassungsrechtliche Ansprüche geltend machen.

Die Rolle der Grundrechte

Das Grundgesetz ist die hauptsächliche Quelle des bundesdeutschen Verfassungsrechts. Rechtsanwalt Hummel vertritt Sie gerne in diesem Rechtsbereich.
Das Grundgesetz ist die hauptsächliche Quelle des bundesdeutschen Verfassungsrechts. Rechtsanwalt Hummel vertritt Sie gerne in diesem Rechtsbereich.
Besondere Bedeutung für den Einzelnen haben aber die Grundrechte, die in den Verfassungen festgelegt sind. Die Grundrechte stehen dabei gerade dem Bürger als Individuum zu, also nicht den Staatsorganen. Eine Verletzung von Grundrechte durch den Staat führt dazu, dass eine staatliche Handlung rechtswidrig ist.

Die Verfassungsbeschwerde erlaubt es dem Bürger, sich gegen solche Verletzungen seiner Grundrechte aus dem Grundgesetz zur Wehr zu setzen. Regelmäßig setzt dies aber voraus, dass Sie zunächst den normalen Rechtsweg über die Fachgerichte (z.B. Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte) bis zum Ende durchschritten haben.

Die Grundrechte können aber auch im sonstigen Verfassungsrecht eine Rolle spielen. Denn jede Handlung eines Verfassungsorgans und jede Rechtsnorm muss sich auch an den Grundrechten messen lassen und darf gegen diesen Teil der Verfassung nicht verstoßen.

Rechtsanwalt Hummel ist Ihr Spezialist im Verfassungsrecht

Auf dem Fachrechtsweg vertritt Sie ein Rechtsanwalt, der sich mit diesem speziellen Recht auskennt. Gewinnen Sie vor diesen Gerichten, bedarf es keiner Verfassungsbeschwerde. Im Fall des endgültigen Unterliegens kann jedoch das Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob die damit befassten Gerichte das Verfassungsrecht richtig angewandt haben.

Außerhalb des Rechts der Verfassungsbeschwerde kann auch das Staatsorganisationsrecht Gegenstand einer Verfassungsklage sein. Das ist dann der Fall, wenn sich Verfassungsorgane uneins darüber sind, wie sich ihr Verhältnis gestaltet. Konkret geht es häufig um Zuständigkeiten und Kompetenzen, um Rechte und Pflichten. Aufgrund der Komplexität dieser Materie ist die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verfassungsrecht in der Regel unabdingbar.

Fachanwalt für Verfassungsrecht?

Im Bereich des Verfassungsrechts gibt es aber (derzeit) keinen speziellen Fachanwaltstitel. Welche Fachanwälte es überhaupt gibt, richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO), in der alle Fachanwaltschaften mit ihren Voraussetzungen festgelegt sind.

Und die FAO sieht leider keinen Fachanwalt im Verfassungsrecht vor. Für das allgemeinere Verwaltungsrecht besteht schon lange eine Fachanwaltschaft, diese richtet sich aber offensichtlich an Anwälte im einfachen Gesetzesrecht (Baurecht, Vergaberecht usw.), weniger an solche im Bereich des Verfassungsrechts oder der Verfassungsbeschwerden.

Die Nachfrage nach diesem Titel wäre auch sehr begrenzt, da es kaum Kollegen gibt, die sich auf das Verfassungsrecht spezialisiert haben. Hier gibt es einfach ganz wenige Experten, die sich derart tief in die Materie eingearbeitet haben und vor allem auch stets auf dem Laufenden bleiben, wenn sich neue verfassungsrechtliche Fragestellungen ergeben oder sich die Rechtsprechung weiterentwickelt.

Ob ein Anwalt ein Experte in diesem Gebiet ist, müssen Sie als Ratsuchender also selbst herausfinden. Eine gewisse Orientierung hierfür bieten freilich Veröffentlichungen des jeweiligen Anwalts. Ich bemühe mich daher darum, meine Arbeit möglichst transparent darzustellen, damit Sie selbst einschätzen können, ob ich für Ihr Anliegen geeignet bin oder nicht.

Rechtsanwalt Thomas Hummel: „Dass ich mich – auch ohne Fachanwaltstitel – mit dem Grundgesetz, mit Verfassungsbeschwerden und dem öffentlichen Recht insgesamt auskenne, können Sie meinen Internetseiten zu diesen Themen entnehmen.“

Bundesweite Vertretung im Verfassungsrecht

Die Kanzlei Abamatus nimmt im Verfassungsrecht nicht nur Mandate aus dem Münchner Bereich oder in Bayern wahr, sondern ist bundesweit tätig. Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten der Fernkommunikation – ob nun Telephon, E-Mail oder WhatsApp – ist ein Treffen in der Kanzlei regelmäßig nicht notwendig. Soweit Sie eine persönliche Besprechung mit Anwalt Thomas Hummel für Ihren verfassungsrechtlichen Fall wünschen, wird diese selbstverständlich auch durchgeführt.

Regelmäßig fallen für verfassungsrechtliche Mandate erhebliche Kosten an. Es sind umfangreiche Recherchen durch wissenschaftliche Mitarbeiter sowie die Abfassung einer langen Klagebegründung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Literaturansichten notwendig. Über diese Kosten werden Sie möglichst früh aufgeklärt. Regelmäßig ist dafür jedoch zunächst eine kurze Durchsicht der bisherigen Verfahrensunterlagen notwendig. Anschließend wird die Kanzlei den Arbeitsaufwand einschätzen und Ihnen ein verbindliches Angebot vorlegen. Auf diese Weise werden überraschende Kosten und mögliche Unstimmigkeiten vermieden.

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(Letzte Aktualisierung: 19.10.2022)

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